Der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH, Tiefenbachstraße 4, A-9546 Bad Kleinkirchheim, wird gemäß § 22 Abs. 3 iVm Abs. 1 und 2 Audiovisuelle Mediendienstegesetz für die Dauer vom 27.06.2011 bis zum 03.07.2011 die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Eventfernsehprogramms „KULT1 EventTV“ über die ihr mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C Zentralraum Kärnten“) erteilt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“