Der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH, Tiefenbachstraße 4, A-9546 Bad Kleinkirchheim, wird gemäß § 22 Abs. 3 iVm Abs. 1 und 2 Audiovisuelle Mediendienstegesetz für die Dauer vom 27.06.2011 bis zum 03.07.2011 die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Eventfernsehprogramms „KULT1 EventTV“ über die ihr mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C Zentralraum Kärnten“) erteilt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G