Die KommAustria hat der Alpenfunk GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 17.03.2014 bis zum 20.04.2014 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Vienna City Marathon 2014“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.