Dem Verein Basic Vocal wurde für den Zeitraum vom 01.07.2005 bis zum 01.07.2006 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) erteilt.
Das Versorgungsgebiet wird durch die Übertragungskapazität "DEUTSCHLANDSBERG 2 (Burg Landsberg) 88,2 MHz" umschrieben, und umfasst die Stadt Deutschlandsberg, soweit diese durch die im technischen Anlageblatt angeführte Übertragungskapazität versorgt werden kann.
Das Programm ("Njoy radio") umfasst ein überwiegend eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm im Rahmen eines Ausbildungsradios. Das Programm, welches im Rahmen des Ausbildungszweiges "HLW media" der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Deutschlandsberg durch die Schüler und Schülerinnen im Rahmen des Unterrichts gestaltet wird, ist für Jugendlich und Personen mittleren Alters im Hot Adult Contemporary Format konzipiert. Moderation und Berichterstattung werden auf regionale Ereignisse abgestimmt und sollen ein Diskussionsforum für alle künstlerischen, geistigen, politischen und sozialen Strömungen aus dem regionalen Bereich bieten.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen