Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "SCHWAZ 2 (Heuberg) 103,1 MHz" gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 Privatradiogesetz der Antenne Tirol GmbH (vormals Stadtradio Innsbruck GmbH bzw. Radio Service und Beteiligung GmbH) zur Verbesserung der Versorgung in ihrem Versorgungsgebiet "Unteres Inntal bis einschließlich Hall" zugeordnet.
Die Zuordnung konnte antragsgemäß erfolgen, da im Verfahren nach § 12 Abs. 4 PrR-G kein Gegenantrag gestellt wurde.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“