Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "SCHWAZ 2 (Heuberg) 103,1 MHz" gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 Privatradiogesetz der Antenne Tirol GmbH (vormals Stadtradio Innsbruck GmbH bzw. Radio Service und Beteiligung GmbH) zur Verbesserung der Versorgung in ihrem Versorgungsgebiet "Unteres Inntal bis einschließlich Hall" zugeordnet.
Die Zuordnung konnte antragsgemäß erfolgen, da im Verfahren nach § 12 Abs. 4 PrR-G kein Gegenantrag gestellt wurde.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen