Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "SCHWAZ 2 (Heuberg) 103,1 MHz" gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 Privatradiogesetz der Antenne Tirol GmbH (vormals Stadtradio Innsbruck GmbH bzw. Radio Service und Beteiligung GmbH) zur Verbesserung der Versorgung in ihrem Versorgungsgebiet "Unteres Inntal bis einschließlich Hall" zugeordnet.
Die Zuordnung konnte antragsgemäß erfolgen, da im Verfahren nach § 12 Abs. 4 PrR-G kein Gegenantrag gestellt wurde.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G