Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mehrere Übertragungskapazitäten und Sendeanlagen zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A/B gemäß dem Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 25.03.2015, KOA 4.200/15-009) zugeordnet bzw. abgeändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“