Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mehrere Übertragungskapazitäten und Sendeanlagen zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A/B gemäß dem Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 25.03.2015, KOA 4.200/15-009) zugeordnet bzw. abgeändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes