Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mehrere Übertragungskapazitäten und Sendeanlagen zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A/B gemäß dem Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 25.03.2015, KOA 4.200/15-009) zugeordnet bzw. abgeändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G