Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 wird dem Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiativen und Jugend (Radio Proton)für den Zeitraum von Montag, 04.07.2011, 00:00 Uhr, bis Samstag, 16.07.2011, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage BREGENZ 3 (Gebhardsberg) 98,6 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Das beiliegende Anlageblatt (Beilage 1) bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“