Der Reditune Österreich Bornhauser GmbH & Co KG, Guggenmoosstraße 1b, 5016 Salzburg, wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten Astra 1E, 23,5° Ost, Transponder 3.107 (D7), verbreiteten Radioprogramms für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen