Der Radio Arabella Oberösterreich GmbH & Co KG wurden gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazitäten „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“ und „UNTERACH ATTS (Ackerschneid) 95,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Traunviertel“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes