Der Radio Arabella Oberösterreich GmbH & Co KG wurden gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazitäten „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“ und „UNTERACH ATTS (Ackerschneid) 95,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Traunviertel“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G