Der Radio Arabella Oberösterreich GmbH & Co KG wurden gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazitäten „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“ und „UNTERACH ATTS (Ackerschneid) 95,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Traunviertel“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“