Dem Verein zur Schaffung und zum Betrieb von unabhängigen Fachhochschulradios St. Pölten wurde vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) unter Nutzung der Übertragungskapatität "S POELTEN 4 (Fernheizwerk St. Pölten Nord) 94,4 MHz" erteilt.
Das Programm ("Campusradio") umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24h-Vollprogramm mit einem Programmschema, wonach im Rahmen der Fachhochschulstudiengänge ein Programm für Studenten und Schüler gesendet wird. Das Programm umfasst verschiedene Sendeflächen, die Musiksendungen, Talk-Sendungen, Sendungen zu den Themenbereichen IT und Medien, Chartsendungen u.ä. enthalten.
Diese Zulassung ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“