Über Antrag der Radio Eins Privatradio GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2016, KOA 1.201/16-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „TRAISEN (Kaiserkogel Giesenberg) 102,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Frequenzänderung auf 102,7 MHz nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird. Der Name der Übertragungskapazität lautet infolge dessen nunmehr „TRAISEN (Kaiserkogel Giesenberg) 102,7 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"