Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung (Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) Änderungen der fernmelderechtlichen Bewilligungen "S VEIT (Bahnhof) Kanal 28"bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde mit Bescheid vom 12.12.2012, KOA 4.200/12-011, berichtigt.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen