Über Anzeige der ProSiebenSat.1 PULS4 GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 11.07.2014, KOA 2.135/14-015, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 04.05.2015, KOA 4.400/15-006, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Sat.1 Gold Österreich“ über den Satelliten ASTRA 1KR 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass beginnend mit 02.08.2016 an die Stelle der Multiplex-Plattform „MUX B“ (Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) die Multiplex-Plattform „MUX B (DVB-T2)“ (Bescheid der KommAustria vom 20.11.2015, KOA 4.200/15-034) tritt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“