Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „MATTIGHOFEN (Unterlindach) 90,5 MHz“, „OBERTRAUN (Krippenstein) 100,9 MHz“, „BIRKFELD 2 (Mobilfunkmast) 104,4 MHz“ und „EHRWALD 2 103,6 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen