Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „MATTIGHOFEN (Unterlindach) 90,5 MHz“, „OBERTRAUN (Krippenstein) 100,9 MHz“, „BIRKFELD 2 (Mobilfunkmast) 104,4 MHz“ und „EHRWALD 2 103,6 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes