Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat im Rahmen der Rechtsaufsicht über Satellitenrundfunkveranstalter festgestellt, dass die ProSieben Austria GmbH als Satellitenrundfunkveranstalter die Bestimmung des § 6 PrTV-G dadurch verletzt hat, dass sie am 19.04.2008 zwischen 20:15 und 22:42 Uhr im Programm ProSieben Austria die Sendung „Amadeus Award 2008“ ausgestrahlt hat und dadurch eine gegenüber der Zulassung der ProSieben Austria GmbH zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk (Bescheide der KommAustria vom 25.09.2003, KOA 2.100/03-37, geändert durch Bescheid der KommAustria vom 14.04.2004, KOA 2.100/04-019, und vom 22.06.2005, KOA 2.100/05-050) wesentliche Ausdehnung des zeitlichen Umfangs von Fensterprogrammen ohne vorherige Anzeige durchgeführt.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 01.09.2008, GZ 611.011/0005-BKS/2005, die dagegen erhobene Berufung abgewiesen, die Feststellung ist damit rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“