• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    15.12.2017
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Bayrischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.004/17-027

Bewilligung zur Errichtung und zum Berieb der Funkanlage "UNTERSBERG (Geiereck) Block 10A" zur Verbreitung von digitalem Hörfunk

Auf Antrag des Bayerischen Rundfunk wird gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum
Betrieb der in dem beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage „UNTERSBERG (Geiereck) Block 10A“ zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.

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