Auf Antrag des Bayerischen Rundfunk wird gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum
Betrieb der in dem beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage „UNTERSBERG (Geiereck) Block 10A“ zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“