Dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung, wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz, iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für die Zeit vom 29.05.2011 bis zum 26.06.2011 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für das von der Loretto-Gemeinschaft veranstaltete „Fest der Jugend“ erteilt.
Das Versorgungsgebiet wird durch die in Beilage 1 zugeordnete Übertragungskapazität „SALZBURG STADION (Kleßheim) 106,6 MHz“ umschrieben und umfasst das Gebiet der Stadt Salzburg, soweit dieses durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“