Der Antrag der Hitradio MS One Studiobetrieb Ltd. vom 03.06.2011 auf Zuordnung der Übertragungskapazität Funkstelle SEEFELD, Standort Gschwandkopf, Frequenz 98,0 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk wird gemäß § 5 Abs. 2 und 3 Privatradiogesetz (PrR-G), in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"