Der Antrag der Hitradio MS One Studiobetrieb Ltd. vom 03.06.2011 auf Zuordnung der Übertragungskapazität Funkstelle SEEFELD, Standort Gschwandkopf, Frequenz 98,0 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk wird gemäß § 5 Abs. 2 und 3 Privatradiogesetz (PrR-G), in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“