Die KommAustria hat die Beschwerde gegen den ORF gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm §§ 4 Abs. 5 und § 10 Abs. 5 ORF-G abgewiesen. Dieser Bescheid wurde mit Bescheid des BKS vom 27.04. 2011, GZ 611.991/0002-BKS/2011, bestätigt.
12.001_11_002_-_Beschwerde_ORF-Schultes.pdf
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Zurückweisung einer Anzeige
Beschwerde gegen den ORF