Der Unterländer Lokalradio GmbH (U1) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G die Übertragungskapazität INNSBRUCK 6 – Schlotthof, 97,0 MHz zur Erweiterung Versorgungsgebietes „Östliches Nordtirol“ zugeordnet.
Die Anträge der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH und der Welle Salzburg Gesellschaft mbH auf Erteilung der Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms wurden wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 6 iVm § 6 Abs. 1 PrR-G abgewiesen. Der Antrag des Vereins Kul-T (Kultur Tirol)-(Verein zur Förderung und Verbreitung Tiroler Brauchtums, Musik- und Literaturkulturgutes) auf Erteilung der Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 6 zweiter Satz PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G