Der Unterländer Lokalradio GmbH (U1) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G die Übertragungskapazität INNSBRUCK 6 – Schlotthof, 97,0 MHz zur Erweiterung Versorgungsgebietes „Östliches Nordtirol“ zugeordnet.
Die Anträge der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH und der Welle Salzburg Gesellschaft mbH auf Erteilung der Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms wurden wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 6 iVm § 6 Abs. 1 PrR-G abgewiesen. Der Antrag des Vereins Kul-T (Kultur Tirol)-(Verein zur Förderung und Verbreitung Tiroler Brauchtums, Musik- und Literaturkulturgutes) auf Erteilung der Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 6 zweiter Satz PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“