Auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. wurde die durch den Bescheid der KommAustria vom 19.08.2014, KOA 1.011/14-014, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 31.05.2017, KOA 1.011/17-030, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 dahingehend geändert, dass diese Zulassung nunmehr auch in dem durch die Übertragungskapazitäten „GUSSWERK (Tribein) 98,4 MHz“, „NEUBERG MUERZ (Schneealpe) 103,4 MHz“) und
„HOPFGARTEN DEF (Lercherwald) 104,0 MHz“ versorgten Gebiet gilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“