Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der N&C Privatradio Betriebs GmbH für den Zeitraum von Montag, 08.04.2013, 00:00 Uhr, bis Donnerstag, 11.04.2013, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilagen 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen HORNSBURG (Mobilfunk) 100,5 MHz, HORNSBURG (Mobilfunk) 91,1 MHz und HORNSBURG (Mobilfunk) 107,0 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes