Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der N&C Privatradio Betriebs GmbH für den Zeitraum von Montag, 08.04.2013, 00:00 Uhr, bis Donnerstag, 11.04.2013, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilagen 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen HORNSBURG (Mobilfunk) 100,5 MHz, HORNSBURG (Mobilfunk) 91,1 MHz und HORNSBURG (Mobilfunk) 107,0 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G