Auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. vom 10.03.2017, geändert am 11.05.2018, wurde die durch den Bescheid der KommAustria vom 19.08.2014, KOA 1.011/14-014, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 18.07.2018, KOA 1.011/18-040, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003, in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung in dem durch die in den Beilagen 1-22, 24-90, 92-113 und 115-170 beschriebenen Übertragungskapazitäten, nunmehr somit auch in dem durch die Übertragungskapazität KOENIGSWIESEN, Standort Kastendorf 9, Frequenz 106,0 MHz, versorgten Gebiet, erteilt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G