Auf Antrag der TV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH wird die Verlegung des Standorts „SCHLADMING 5 (Planai) Kanal 45“ auf nunmehr „SCHLADMING 6 (Hauser Kaibling Senderlift) Kanal 45“ bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“