Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 wird der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. für den Zeitraum von Mittwoch, 19.01.2011, 0:00 Uhr, bis Freitag, 21.01.2011, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilage 1 bis 4) beschriebenen Funkanlagen
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G