Dem Verein Basic Vocal wurde gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, für den Zeitraum vom 01.05.2011 bis zum 01.05.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung eines Ausbildungsradios im Versorgungsgebiet "WIEN 5 (WIFI Währinger Gürtel 97) 97,5 MHz" erteilt. Es können damit Teile der Bundeshauptstadt Wien versorgt werden. Das bewilligte Programm wird in Kooperation mit der FH Wien, Institut für Journalismus & Medienmanagement, gestaltetet und beinhaltet ein eigengestaltetes 24-Stunden-Programm im Alternative-Format unter Berücksichtigung auch österreichischer junger Musik. Es gibt keine Übernahme eines Mantelprogramms.
Der Wortanteil liegt je nach Anzahl der Lehrgangsteilnehmer zwischen 1 % und 2 % Prozent. Präsentiert werden regionale und bildungsrelevante Inhalte. Die Zulassung ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“