Dem Verein Basic Vocal wurde gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, für den Zeitraum vom 01.05.2011 bis zum 01.05.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung eines Ausbildungsradios im Versorgungsgebiet "WIEN 5 (WIFI Währinger Gürtel 97) 97,5 MHz" erteilt. Es können damit Teile der Bundeshauptstadt Wien versorgt werden. Das bewilligte Programm wird in Kooperation mit der FH Wien, Institut für Journalismus & Medienmanagement, gestaltetet und beinhaltet ein eigengestaltetes 24-Stunden-Programm im Alternative-Format unter Berücksichtigung auch österreichischer junger Musik. Es gibt keine Übernahme eines Mantelprogramms.
Der Wortanteil liegt je nach Anzahl der Lehrgangsteilnehmer zwischen 1 % und 2 % Prozent. Präsentiert werden regionale und bildungsrelevante Inhalte. Die Zulassung ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G