• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    04.08.2005
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
  • GZ
    KOA 1.011/05-44

Ausbau der bundesweiten Zulassung von "KRONEHIT" um Zeltweg 107,1 MHz

Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität "ZELTWEG 107,1 MHz" ausgebaut.
Der Antrag der Privatradio Betriebs GmbH auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zur Verbesserung der Versorgung im Versorgungsgebiet "Aichfeld - Oberes Murtal" wurde gemäß § 10 Abs. 2 PrR-G abgewiesen, weil dies zu einer flächendeckenden Doppelversorgung geführt hätte. Der Antrag der Österreichischen christlichen Mediengesellschaft – Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes wurde gemäß § 10 Abs. 1 PrR-G abgewiesen, weil der Ausbau einer bundesweiten Zulassung der Zuordnung zur Neuschaffung oder Erweiterung anderer Versorgungsgebiete vorgeht.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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