Mit Bescheid vom 15.03.2012 wurde festgestellt, dass die Privatradio Burgenland GmbH am 25.11.2011 in ihrem Hörfunkprogramm "Hit FM Burgenland" Schleichwerbung gesendet hat. Der Bescheid wurde am 16.03.2012 zugestellt, die Berufungsfrist endete ungenutzt mit Ablauf des 30.03.2012.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“