• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    26.02.2014
  • Unterkategorie
    Ausbildungs- und Eventzulassungen
  • Partei(en)
    Schulradio am BG/BRG FReistadt
  • GZ
    KOA 1.102/14-004

Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk

1. Dem Schulradio am BG/BRG Freistadt, Zemannstraße 4, 4240 Freistadt, wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, für den Zeitraum von 04.03.2014 bis 03.03.2015 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.

Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „FREISTADT 2 (BG/BRG) 106,6 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Freistadt, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Das Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit einem Programmschema für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Freistadt. In verschiedenen Sendeflächen sind Musiksendungen, Projektarbeiten der Unter- und Oberstufe, Interviews, Informationssendungen sowie Beiträge von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnenn vorgesehen. Das Musikprogramm ist großteils nicht formatiert und richtet sich an SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern von SchülerInnen und die EinwohnerInnen von Freistadt als Hörerzielgruppe.

2. Die Zulassung gemäß Spruchpunkt 1. wird gemäß § 3 Abs. 2 PrR-G unter der Auflage erteilt, dass Änderungen des Programmschemas, der Programmgattung und der Programmdauer der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) unverzüglich anzuzeigen sind.

3. Dem Schulradio am BG/BRG Freistadt wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 und § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 iVm § 3 Abs. 2 und Abs. 5 Z 2 PrR-G für die Dauer der aufrechten Zulassung nach Spruchpunkt 1. dieses Bescheides die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.

4. Gemäß § 78 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. I Nr. 161/2013, in Verbindung mit den §§ 1, 3 und 5 sowie Tarifpost 452 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl. Nr. 24/1983 idF BGBl. I Nr. 5/2008, hat das Schulradio am BG/BRG Freistadt die für die Erteilung der Zulassung zu entrichtende Verwaltungsabgabe in der Höhe von 490,- Euro innerhalb von vier Wochen ab Rechtskraft des gegenständlichen Bescheides auf das Konto der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, IBAN: AT932011129231280909, BIC: GIBAATWWXXX, Verwendungszweck: „KOA 1.102/14-004“, einzuzahlen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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