Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige von Christian Parzer vom 03.07.2014 gemäß § 25 Abs. 6 AudiovisuelleAMD-G festgestellt, dass mit Aufnahme des von Christian Parzer angebotenen Zusatzdiensts Teletext für das über die Multiplex-Plattform „MUX C (Bad Ischl und Wolfgangsee)“ verbreitete Fernsehprogramm „TV Bad Ischl“ weiterhin den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 25 Abs. 2 AMD-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G