Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige von Christian Parzer vom 03.07.2014 gemäß § 25 Abs. 6 AudiovisuelleAMD-G festgestellt, dass mit Aufnahme des von Christian Parzer angebotenen Zusatzdiensts Teletext für das über die Multiplex-Plattform „MUX C (Bad Ischl und Wolfgangsee)“ verbreitete Fernsehprogramm „TV Bad Ischl“ weiterhin den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 25 Abs. 2 AMD-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“