Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25 Abs. 3 PrTV-G fernmelderechtliche Bewilligungen für MUX A erteilt.
Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) wurden die Funkanlagenbewilligungen für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten zugeordnet:
GRAFENDORF Kanal 43
PINKAFELD Kanal 43
GRATKORN (Gsoller Kogel) Kanal 26
KAINACH Kanal 26
POELLAU HARTBG Kanal 26
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G