Die KommAustria hat dem Antrag der Arabella Privatradio GmbH auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des Programmcharakters des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 23.06.2006, GZ 611.096/0001-BKS/2006, genehmigten Programms gemäß § 28a Abs. 3 iVm Abs. 1 PrR-G stattgegeben.
Das genehmigte Programm „Klassik Radio“ umfasst nunmehr ein von der Klassik Radio GmbH & Co KG übernommenes 24-Stunden-Vollprogramm für die Zielgruppe der 30- bis 55-jährigen bzw. die Kernzielgruppe der 30- bis 45-jährigen. Das Musikprogramm enthält eine Mischung aus klassischer Musik (etwa 79 %) und Filmmusik / New Classics (etwa 12 %) sowie Lounge Musik (9 %), das Wortprogramm besteht aus kultureller Berichterstattung aus Deutschland und Österreich und internationalen und Österreich-Nachrichten sowie regionalen und lokalen Serviceelementen wie Wetternachrichten und Verkehrsmeldungen. Der Wortanteil beträgt inklusive Werbung rund 30 %, wobei das Programm in der Zeit von 00:00 bis 05:00 Uhr unmoderiert und werbefrei ist.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“