Die Anzeige der Energie Steiermark AG (FN 148124 f) vom 21.06.2017 betreffend den YouTube-Kanal „Energie Steiermark“ wird gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes