Die Anzeige der Energie Steiermark AG (FN 148124 f) vom 21.06.2017 betreffend den YouTube-Kanal „Energie Steiermark“ wird gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen