Die Anzeige der Energie Steiermark AG (FN 148124 f) vom 21.06.2017 betreffend den YouTube-Kanal „Energie Steiermark“ wird gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.