Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige von MMag. Elisabeth Keplinger gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms "Mühlviertel TV" dahingehend genehmigt, dass das Programm nunmehr täglich von 03:00 bis 03:30 Uhr, von 08:00 bis 08:30 Uhr, von 13:00 bis 13:30 Uhr und von 18:00 bis 18:30 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“