Mit Bescheid vom 28.04.2011 änderte die KommAustria auf Antrag der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH den mit Bescheid zu KOA 1.217/10/001 zugeteilten RDS-PI Code.
1.217_-11-006_Entspannungsfunk_GmbH.pdf
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes