Gemäß § 7 Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) wurde festgestellt, dass auch nach der von der Meine Welle Wels Privatradio GmbH im Vorhinein angezeigten Abtretung von insgesamt 100 % der Anteile an der Meine Welle Wels Privatradio GmbH durch Roland Bürger (70%) und Ing. Oliver Mandl (30%) an die Medienprojekte und Beteiligung GmbH den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 sowie der §§ 7 bis 9 Privatradiogesetz (PrR-G) entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Bewilligung zur versuchsweisen Nutzung digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten