Gemäß § 7 Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) wurde festgestellt, dass auch nach der von der Meine Welle Wels Privatradio GmbH im Vorhinein angezeigten Abtretung von insgesamt 100 % der Anteile an der Meine Welle Wels Privatradio GmbH durch Roland Bürger (70%) und Ing. Oliver Mandl (30%) an die Medienprojekte und Beteiligung GmbH den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 sowie der §§ 7 bis 9 Privatradiogesetz (PrR-G) entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G