Dem Verein Freies Radio B 138, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal, Bahnhofstraße 11, A-4560 Kirchdorf an der Krems, wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die Zulassung zur Veranstaltung eines Ausbildungsradios für den Zeitraum vom 17.02.2010 bis zum 30.04.2010
erteilt.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen