• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    22.08.2016
  • Unterkategorie
    Versuchsabstrahlungen
  • Partei(en)
    HiT FM NÖ Süd Radiobetriebs Ges.m.b.H.
  • GZ
    KOA 1.307/16-005

Bewilligung einer Versuchsabstrahlung

Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der HiT FM NÖ Süd Radiobetriebs Ges.m.b.H. für den Zeitraum von 30.08.2016 bis 31.08.2016 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage „BRUCK AN DER LEITHA (EVN Mast) 91,1 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabtrahlungen erteilt.


Der Bescheid ist rechtskräftig.

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