Die Komm Austria hat aufgrund der Anzeige der gotv Fernseh GmbH am 03.10.2014 gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm zwischen 08.10.2014 und 15.10.2014 zusätzlich und ab 15.10.2014 ausschließlich über den Satelliten ASTRA 1N, 19,2° Ost, Transponder 1.117, Frequenz 12.692 MHz verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G