Die Komm Austria hat aufgrund der Anzeige der gotv Fernseh GmbH am 03.10.2014 gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm zwischen 08.10.2014 und 15.10.2014 zusätzlich und ab 15.10.2014 ausschließlich über den Satelliten ASTRA 1N, 19,2° Ost, Transponder 1.117, Frequenz 12.692 MHz verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen