Der Antrag der High View Holding GmbH vom 17.05.2018 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Satellitenfernsehprogrammes wird gemäß § 4 Abs. 1 und 2 und § 5 Abs. 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G