Der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen mobilen Hörfunkprogramms über die mobile terrestrische Multiplex-Plattform „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH für die Dauer von zehn Jahren ab 30.05.2008 erteilt.
Es wurde ein 24 Stunden-Vollprogramm im Adult Contemporary Format (AC-Format), welches unter der Bezeichnung „KRONEHIT“ verbreitet wird und sich als Unterhaltungssender für erwachsene Österreicherinnen und Österreicher versteht, genehmigt. Neben den Programmschwerpunkten Musik, unterhaltende Information aus Österreich und der Welt sowie zielgruppenrelevanter Content (Sport, Veranstaltungen, etc..) beinhaltet das Programm auch Serviceanteile (z.B. Wetter- und Verkehrsinformationen).
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen