Der Antenne Österreich GmbH wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Übertragungskapazitäten "INZING 2 (Stieglreith) 97,6 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes "Innsbruck 105,1 MHz" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck 105,1 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G