Der Antenne Österreich GmbH wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Übertragungskapazitäten "INZING 2 (Stieglreith) 97,6 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes "Innsbruck 105,1 MHz" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck 105,1 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen