Der Beschuldigte hat als gemäß § 9 Abs. 1 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften Verantwortlicher der STEVIA Communication GmbH zu verantworten, dass die STEVIA Communication GmbH als Veranstalterin des Programms „Radio SoundTrax“ in 5081 Anif, Hellbrunnerstraße 75, der KommAustria auf ihre Aufforderung vom 13.10.2016, zugestellt am 17.10.2016, binnen der gesetzten Frist von drei Tagen keine Aufzeichnungen des von ihr am 13.10.2016 von 07:00 bis 09:00 Uhr über die Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ verbreiteten Programms zur Verfügung gestellt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“