Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der WELLE SALZBURG GmbH für den Zeitraum von 24.01.2018 bis 25.01.2018 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilagen 1 und 2) beschriebenen Funkanlagen
• „VILLACH 5 (Oswaldiberg) 99,70 MHz“ (Dipol-Antenne) sowie
• „VILLACH 5 (Oswaldiberg) 99,70 MHz“ (Yagi-Antenne)
zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Becheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G