Gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 wurde der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG für den Zeitraum bis zum 07.08.2016 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage am Standort BREGENZ 1 (Pfänder) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.