Der Radio Eins Privatradio GmbH wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „MITTERBACH ERL 2 (Gemeindealpe) 106,8 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2016, KOA 1.021/16-001, zuletzt geändert mit Bescheid vom 19.01.2018, KOA 1.021/18-002, zugeteilten Versorgungsgebietes „Wien, Niederösterreich und Burgenland“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“