Die KommAustria hat den Antrag des Österreichischen Rundfunks zur Änderung des Online-Angebots oe3.ORF.at durch Einführung des audiovisuellen Angebots „Ö3-Live / Visual“ gemäß § 6b iVm §§ 3, 4e und 4f ORF-G abgewiesen.
Das BVwG hat die durch den ORF gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 01.10.2018, W249 2104463-1/10E, abgewiesen. Dagegen hat der ORF Revision an den VwGH erhoben.
Mit Erkenntnis vom 05.10.2021, Ro 2020/03/0005, hat der VwGH das Erkenntnis des BVwG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Mit Beschluss vom 27.01.2022, W148 2104463-1/29E, hat das BVwG den angefochtenen Bescheid gemäß § 28 Abs. 3 VwGVG behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die belangte Behörde zurückverwiesen.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"