• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    18.02.2015
  • Unterkategorie
    Angebotskonzepte
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk, Bundeswettbewerbsbehörde
  • GZ
    KOA 11.266/15-001

Auftragsvorprüfung zur Änderung des Online-Angebots oe3.ORF.at

Die KommAustria hat den Antrag des Österreichischen Rundfunks zur Änderung des Online-Angebots oe3.ORF.at durch Einführung des audiovisuellen Angebots „Ö3-Live / Visual“ gemäß § 6b iVm §§ 3, 4e und 4f ORF-G abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Weitere Entscheidungen