• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    17.12.2025
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    ichkoche Medien GmbH
  • GZ
    2025-0.254.138-5-A

Amtswegige Aufhebung einer festgestellten Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage des Berichts hinsichtlich der Förderung europäischer Werke

Die KommAustria hat den Bescheid der KommAustria vom 21.07.2025, 2025-0.254.138-2-A, gemäß § 68 Abs. 2 AVG zur Gänze aufgehoben und das Verfahren eingestellt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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