Die KommAustria hat die Beschwerde gemäß § 36 Abs. 3 letzter Satz ORF-G als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF
Aufhebung eines Bescheids der KommAustria