Die KommAustria hat die Beschwerde, soweit sie sich „gegen die Entscheidung der Bundesregierung vom 13. Mai 2025, dem Vortrag an den Ministerrat des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Andreas Babler, MSc, (zu GZ BMWKMS: 2025-0.367.681) zu folgen und Frau Mag.a Dr.in Beatrix Karl zum Mitglied des Publikumsrats des ORF zu bestellen“, richtet, gemäß § 35 Abs. 1 und § 36 iVm § 28 Abs. 4 bis 10 ORF-G wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes