A hat es im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 unterlassen, bei der KommAustria in 1060 Wien, Mariahilferstraße 77-70, eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich des von ihm veranstalteten Abrufdienstes "www.etalks.tv" vorzunehmen.
Die Strafverfügung ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Entscheidung entspricht nicht dem Original.